Buchungen
In Ihrem Internet-Browser sind Cookies/Sessions deaktiviert.
Daher steht Ihnen die Bedienung von SUGEMA nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Um SUGEMA in vollem Umfang nutzen zu können, erlauben Sie mindestens Cookies/Sessions von Drittanbietern.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator oder an unsere technische Hotline. (0621 - 120 32-37)
Seminardetails
Seminarnummer
50215

NEU Kündigung und Abwicklung von Gewerberaummietverhältnissen

Kündigung und Abwicklung von Gewerberaummietverhältnissen Webinarreihe: Das Wichtigste zur/zum - kompaktes Wissen für das Gewerberaummietrecht Modul 3

Dienstag, 18.03.2025
09:30 - 12:45 Uhr
Online-Seminar

Referent

RA Dr. Ulrich Leo, Hamburg

RA Dr. Ulrich Leo, Hamburg

ist spezialisiert auf gewerbliches Mietrecht, Mitherausgeber der „Neuen Zeitschrift für Mietrecht“. Mitglied im Deutschen Mietgerichtstag e.V., der ARGE Mietrecht und im Deutschen Anwaltsverein. Mitautor der Werke: Fritz/Geldmacher/Leo, „Gewerberaummietrecht“; Leo/Ghassemi-Tabar „AGB im Gewerberaummietrecht“, Anwaltshandbuch Mietrecht“ und "Aktuelle Rechtsprechung zur Gewerberaummiete". Zahlreiche Veröffentlichungen in der NZM, ZMR, dem MDR Mietrechtsberater und dem BGH-Report.


Teilnehmerkreis

Vermieter, Mieter, Immobilienmanager und alle Interessierten jeweils ohne Jurastudium, die Ihr Wissen zum Geweberaummietrecht erweitern möchten.


Ziel des Seminars

Jedes Mietverhältnis geht einmal zu Ende. Diese Phase des Mietverhältnisses ist im Gesetz nur in Teilen geregelt und im weiten Umfang Richterrecht. Das Gewerberaummietrecht kennt – anders als das Wohnraummietrecht – keinen sozialen Mieterschutz, sodass ggf. durch Befristung Vorsorge zu treffen ist. Auch bei befristeten Mietverhältnissen sieht das Gesetz sowohl für Mieter als auch für Vermieter außerordentliche Kündigungsrechte vor. Diese gilt es zu kennen und sie – je nach Blickwinkel – zu nutzen oder ihnen vorzubeugen.

Regelmäßig kommt es bei Mieterwechseln zu mehr oder weniger großen Änderungen der Nutzung und/oder der Grundrisse der Mietsache. Ein- und Umbauten des scheidenden Mieters sind daher in der Regel kaum von Interesse für den Vermieter oder Nachfolgemieter. Daher stellt sich die Frage des Rückbaus.

Zusätzlich stellt sich häufig die Frage, wer für Verschlechterungen der Mietsache wirtschaftlich einzustehen hat.

Räumt der Mieter nicht oder nicht rechtzeitig, stehen Nutzungs- und Schadensersatzansprüche des Vermieters im Raum. Häufig kommt es zum Streit über die Rückgabe der Mietsicherheit. Schließlich hält das Verjährungsrecht für beide Parteien unliebsame Überraschungen bereit.

Das Online-Seminar vermittelt Nicht-Juristinnen und Nichtjuristen die notwendigen Kenntnisse zu den oben genannten Themenkreisen sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, schaden jedoch auch nicht.


Themen

  • Aus dem Inhalt:
    • Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse
    • Stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch
    • Beendigung des Mietverhältnisses durch Zeitablauf
    • Vorzeitige Beendigung der Nutzung bei der Untermiete bzw. der Anmietung vom Nießbraucher, Erbbauberechtigten
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigungsmöglichkeiten bei Zwangsversteigerung und Insolvenz
    • Rückbauverpflichtungen
    • Verschlechterungen der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch
    • Nutzungsentschädigung und Schadensersatz
    • Vorsorge durch individualvertragliche und formularvertragliche Regelungen
    • u.v.m.
Diese Veranstaltung ist Teil einer Webinarreihe und kann einzeln sowie als Kombipaket zu besonderen Konditionen gebucht werden.
Weitere Details unter
Webinarreihe Das wichtigste zur/zum… - kompaktes Wissen für das Gewerberaummietrecht


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Zeitstunden. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach Anforderungen der Gewerbeordnung (§34c GeWO)  und §15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Kammer vorbehalten.


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Dienstag, 18.03.2025, 09:30 - 12:45 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 359,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ute Goldschmidt gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-40 oder unter E-Mail: ute.goldschmidt@sugema.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Downloads