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Seminardetails
Seminarnummer
22234

NEU Aktuelles Betriebskostenrecht bei Gewerbeimmobilien

Power-Kurs: verständlich, brandaktuell und mit allen Auswirkungen

Donnerstag, 10.02.2022
10:00 - 17:00 Uhr
Düsseldorf

Referent

RA Dr. Ulrich Leo, Hamburg

RA Dr. Ulrich Leo, Hamburg

wurde 1959 in Köln geboren. Nach dem Schulabschluss absolvierte er von 1980 bis 1983 eine Lehre als Tischler, die er erfolgreich abschloss. In den Jahren 1983 bis 1985 sammelte er praktische Erfahrungen auf dem Bau sowie in der Landwirtschaft. Anschließend nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln auf, das er von 1985 bis 1990 absolvierte. Es folgte eine Promotionsphase an der Universität Kiel sowie das Referendariat in Köln, die er zwischen 1990 und 1995 durchlief. Seit dem Jahr 1995 ist Dr. Ulrich Leo als Rechtsanwalt tätig.


Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte, die für die Vertragsgestaltung und/oder Prüfung der Wirtschaftlichkeit von gewerblichen Mietverträgen zuständig sind oder Ihre Kenntnisse im Betriebskostenrecht vertiefen wollen.

Diese Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Nichtjuristen.


Ziel des Seminars

Betriebskosten werden nicht umsonst die "zweite Miete" genannt. Gerade die Wirtschaftlichkeit eines gewerblichen Mietvertrages hängt nicht unwesentlich davon ab, welche Kosten der Mieter neben der Miete zu tragen hat und welche den Vermieter betreffen. Denn die aktuellen Preissteigerungen treffen Gewerberaummieter regelmäßig doppelt. Einmal   über erhöhte Heiz- und Energiekosten und ein zweites Mal über die in den Verträgen regelmäßig vorzufindenden Wertsicherungsklauseln.
 
Bereits die wirtschaftliche Not wird viele Gewerberaummieter zwingen, sich sehr viel intensiver mit der Berechtigung von Betriebskostenforderungen ihrer Vermieter auseinanderzusetzen.
 
In den letzten Jahren ist eine Reihe von Grundsatzentscheidungen zum Betriebskostenrecht in der Gewerberaummiete ergangen, die in der täglichen Praxis allzu häufig nicht  beachtet werden.
 
Dies betrifft u.a. Fragen der Umlagefähigkeit und Umlagevereinbarung, insbesondere im Rahmen der regelmäßig zugrundeliegenden formularvertraglichen Vereinbarung. Die Anforderungen an die Abrechnung und vor allen Dingen an die Belegeinsichtgewährung wurden konkretisiert und de facto massiv verschärft.
 
Die Entscheidungen des VIII. Zivilsenats zum Wohnraummietrecht sind zudem teilweise auf das Gewerberaummietrecht übertragbar, ohne dass der Fehler gemacht werden darf, alle Entscheidungen kritiklos zu übernehmen.


Themen

  1. Abgrenzung individualvertraglicher und formularvertraglicher Betriebskostenvereinbarungen
  2. Die verschiedenen Kategorien von Nebenkosten
    • Betriebskosten gem. § 2 Ziff. 1-16 BKVO
    • Sonstige Betriebskosten gem. § 2 Ziff. 17 BKVO
    • Nebenkosten, die keine Betriebskosten sind
  3. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten als Nebenkosten
    • Definition und Zuordnung von Kosten für Inspektion, Wartung, Reparatur und Neubeschaffung zu den richtigen Kostenkategorien
    • Die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zur Umlagefähigkeit der Kosten von Instandhaltung und Instandsetzung in verschiedenen Bereichen des Gebäudes bei Neubauten und bei der Vermietung von Bestand
  4. Verwaltungs- und Centermanagementkosten
    • Umlagefähigkeit und Anforderungen an die wirksame Umlage
  5. Anforderung an die Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietrecht
    • Form und Frist der Abrechnung
    • Belegeinsicht
  6. Verjährung/Verwirkung des Anspruchs auf Abrechnung
    • formelle und materielle Anforderungen an die Abrechnung
  7. Die Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie in den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020ff.
  8. Aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Fragen der Abrechnung


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach Anforderungen der Gewerbeordnung (§34c GeWO)  und §15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Kammer vorbehalten.


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke sowie Parkgebühren

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 10.02.2022, 10:00 - 17:00 Uhr
Ort:
Hyatt Regency Düsseldorf
Speditionsstraße 19
40221 Düsseldorf

Tel.: 0211 9134 1234
Fax: 0211 9134 1235

Preis (zzgl. MwSt.): 1.190,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ute Goldschmidt gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-40 oder unter E-Mail: ute.goldschmidt@sugema.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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