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Seminardetails
Seminarnummer
50174

2-Halbtages-Seminar: Aktuelles Betriebskostenrecht bei Gewerbeimmobilien

Power-Kurs: verständlich, brandaktuell und mit allen Auswirkungen

Montag, 07.10.2024 - 08.10.2024
07.10. 09:30 Uhr - 08.10. 12:45 Uhr
Online-Seminar

Referent

RA Dr. Ulrich Leo, Hamburg

RA Dr. Ulrich Leo, Hamburg

ist spezialisiert auf gewerbliches Mietrecht, Mitherausgeber der „Neuen Zeitschrift für Mietrecht“. Mitglied im Deutschen Mietgerichtstag e.V., der ARGE Mietrecht und im Deutschen Anwaltsverein. Mitautor der Werke: Fritz/Geldmacher/Leo, „Gewerberaummietrecht“; Leo/Ghassemi-Tabar „AGB im Gewerberaummietrecht“, Anwaltshandbuch Mietrecht“ und "Aktuelle Rechtsprechung zur Gewerberaummiete". Zahlreiche Veröffentlichungen in der NZM, ZMR, dem MDR Mietrechtsberater und dem BGH-Report.


Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte, die für die Vertragsgestaltung und/oder Prüfung der Wirtschaftlichkeit von gewerblichen Mietverträgen zuständig sind oder Ihre Kenntnisse im Betriebskostenrecht vertiefen wollen.
Diese Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Nichtjuristen.


Ziel des Seminars

Betriebskosten werden nicht umsonst die "zweite Miete" genannt. Gerade die Wirtschaftlichkeit eines gewerblichen Mietvertrages hängt nicht unwesentlich davon ab, welche Kosten der Mieter neben der Miete zu tragen hat und welche den Vermieter betreffen. Denn die aktuellen Preissteigerungen treffen Gewerberaummieter regelmäßig doppelt. Einmal  über erhöhte Heiz- und Energiekosten und ein zweites Mal über die in den Verträgen regelmäßig vorzufindenden Wertsicherungsklauseln.
Bereits die wirtschaftliche Not wird viele Gewerberaummieter zwingen, sich sehr viel intensiver mit der Berechtigung von Betriebskostenforderungen ihrer Vermieter auseinanderzusetzen.
In den letzten Jahren ist eine Reihe von Grundsatzentscheidungen zum Betriebskostenrecht in der Gewerberaummiete ergangen, die in der täglichen Praxis allzu häufig nicht beachtet werden.
Dies betrifft u.a. Fragen der Umlagefähigkeit und Umlagevereinbarung, insbesondere im Rahmen der regelmäßig zugrundeliegenden formularvertraglichen Vereinbarung. Die Anforderungen an die Abrechnung und vor allen Dingen an die Belegeinsichtgewährung wurden konkretisiert und de facto massiv verschärft.
Die Entscheidungen des VIII. Zivilsenats zum Wohnraummietrecht sind zudem teilweise auf das Gewerberaummietrecht übertragbar, ohne dass der Fehler gemacht werden darf, alle Entscheidungen kritiklos zu übernehmen.


Themen

  1. Abgrenzung individualvertraglicher und formularvertraglicher Betriebskostenvereinbarungen
  2. Die verschiedenen Kategorien von Nebenkosten
    • Betriebskosten gem. § 2 Ziff. 1-16 BKVO
    • Sonstige Betriebskosten gem. § 2 Ziff. 17 BKVO
    • Nebenkosten, die keine Betriebskosten sind
  3. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten als Nebenkosten
    • Definition und Zuordnung von Kosten für Inspektion, Wartung, Reparatur und Neubeschaffung zu den richtigen Kostenkategorien
    • Die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zur Umlagefähigkeit der Kosten von Instandhaltung und Instandsetzung in verschiedenen Bereichen des Gebäudes bei Neubauten und bei der Vermietung von Bestand
  4. Verwaltungs- und Centermanagementkosten
    • Umlagefähigkeit und Anforderungen an die wirksame Umlage
  5. Anforderung an die Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietrecht
    • Form und Frist der Abrechnung
    • Belegeinsicht
  6. Verjährung/Verwirkung des Anspruchs auf Abrechnung
    • formelle und materielle Anforderungen an die Abrechnung
  7. Die Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie in den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020ff.
  8. Aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Fragen der Abrechnung


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach Anforderungen der Gewerbeordnung (§34c GeWO)  und §15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Kammer vorbehalten.


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Montag, 07.10.2024, 09:30 Uhr - Dienstag, 08.10.2024, 12:45 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 799,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ute Goldschmidt gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-40 oder unter E-Mail: ute.goldschmidt@sugema.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.